Die nachstehenden Bedingungen sind für Lieferungen und Leistungen an Kaufleute für deren Geschäftsbetrieb bestimmt. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die der Besteller mit Empfang unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der bestellten Ware anerkennt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt. Aufträge, Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Preise: Es gelten die am Liefertag veröffentlichten Preise und Preiskonditionen. Die Mehrwertsteuer wird in jeweils gültiger Höhe zusätzlich berechnet.
Sonderanfertigungen: Bei Muster- und Sonderanfertigungen außerhalb des jeweils gültigen Liefersortiment gelten angemessene Mehr - oder Mindermengen als vereinbart.
Lieferzeiten sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich - zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten - und rechnen ab Eingang der Bestellung bzw. frühestens ab endgültiger Einigung über die Auftragsausführung und der Beibringung der vom Besteller ggf. zubeschaffenen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Sind Lieferzeiten in Tagen angegeben, zählen nur die üblichen Arbeitstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen oder Arbeitskämpfe in eigenen Werken oder Werken von Zulieferanten.
Ist dem Besteller wegen einer von uns grob verschuldeten Verzögerung ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung ½ v. Hundert, im ganzen aber höchstens 5 v. Hundert vom Werte des jeweiligen Teils der Lieferung , der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wird oder nicht Vertragsgemäß benutzt werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Verpackungen: Einwegverpackungen wie Holzkisten, Kartons usw. werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Mehrweg- und Gitterboxpaletten, Paletten mit Aufsetzrahmen und Deckel, Behälter und Kassetten bleiben unser Eigentum und sind ohne Kosten für uns unverzüglich an die Lieferstelle zurückzusenden.
Bulkverpackungen enthalten die in unseren Preislisten als Kleinstpackungen angegebene Stückzahl. Hiervon bzw. von deren vielfachem abweichenden Mengen können - sofern Mindestbestellmenge nicht entgegenstehen - nur in Einzelverpackung geliefert werden.
Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers ab Werk. Expreßgutmehrkosten sowie Versandkosten für Kleinsendungen trägt der Besteller. Die Wahl der Versandart bleibt der Lieferstelle überlassen. Teillieferungen sind zulässig.
Zahlungen sind grundsätzlich in Deutscher Mark oder EURO, ab dem 01.01.2002 nur in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Bei Überschreiten des Zahlungstermins werden bankmäßige Zinsen berechnet. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wenn der Besteller mit sonstigen Forderungen im Rückstand ist oder wenn die Lieferung mit Wechsel bezahlt wird.
An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsbedingung stehen, liefern wir gegen Nachnahme und Abzug von 2% Skonto. Der Besteller ist nicht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen berechtigt.
Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Bestellers sowie bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele werden alle Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, einschließlich der Wechselforderungen sofort fällig.
Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehalteneEigentum als Sicherung für unserer Saldoforderung. Werden unsere Waren von dem Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, werden wir anteilig Miteigentümer der neuen Sache. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verplichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt entstehenden Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung unser Rechte durch Dritte, hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
Wir werden die von uns gehaltenen Sicherungen insoweit freigeben, als Ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 25 % übersteigt.
Soweit der Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen und in dieser Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der Besteller verplichtet, die Sicherung unserer Warenforderungen in entsprechender Weise rechtswirksam herbeizuführen und an erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.
Bei Lieferungen, die nachweislich infolge von uns zu vertretender Mängel oder Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften ganz oder teilweise unbrauchbare Gegenstände aufweisen, werden wir nach unserer Wahl, unter Abwägung wirtschaftlich-technischer Gesichtspunkte, kostenlos nachbessern, neu liefern oder den Verkaufspreis herabsetzen. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehen unmittelbaren Kosten tragen wir die Kosten der Nachbesserung bzw. des Ersatzstücks einschließlich des Versands sowie die auf den Wert des fehlerhaften Liefergegenstands bezogen angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, soweit sich diese auf das Inland beziehen. Frachtkosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware werden nur erstattet, wenn die Rücksendung auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung, jedoch bei Wälz- und Gleitlagern und Zubehörteilen 12 Monate ab Inbetriebnahme, längstens jedoch 15 Monate vom Absendetag an. Sie verlängert sich im Fall von Nachbesserung und Ersatzlieferung nur um die Zeit, in welcher der Liefergegenstand nicht benutzbar ist. Erkennbare Transportschäden sind uns unverzüglich, alle übrigen Mängel innerhalb von 8 Tage nach ihrer Feststellung anzuzeigen. Wir können die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ablehnen, wenn uns Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden. Dasselbe gilt, wenn uns nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen gegeben wird. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit des Bestellers und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der im Rahmen der Gewährleistung zu tragenden Kosten zu verlangen.
Nebenpflichten und Beratung: Vertragliche Nebenleistungen (z. B. Wartungsanleitungen) und Beratungen, soweit sie sich auf den Liefergegenstand beziehen, erbringen wir sorgfältig und nach bestem Wissen entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und den uns vom Besteller genannten Einsatzbedingungen; hinsichtlich der Gewährleistung, auch bei etwaigen Unterlassungen, gelten die vorstehenden Bedingungen sinngemäß.
Bloße Empfehlungen erfolgen unverbindlich. Katalog- und listenmäßige Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Haftung: Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden oder die auf der Verletzung von Schutzrechten beruhen, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen.
Rücktritt: Ist die Erfüllung des Vertrages oder der Gewährleistungsansprüche unmöglich oder haben wir sie über eine angemessenen Nachfrist hinaus schuldhaft verzögert, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Anderweitige Ansprüche des Bestellers gegen uns, unsere Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen, insbesondere Schadenersatzansprüche aller Art und aus allen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unserer Lieferstelle. Erfüllungsort für die Zahlung sowie Gerichtsstand ist Fulda.
PALTRA GmbH, JOHANN-FRIEDRICH-BÖTTGER-STRASSE, 36093 KÜNZELL-BACHRAIN