Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen (PDF-Download)
Die nachstehenden Bedingungen sind für Lieferungen und
Leistungen an Kaufleute für deren Geschäftsbetrieb
bestimmt. Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich zu unseren Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen, die der Besteller mit Empfang unserer
Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der bestellten
Ware anerkennt. Abweichende Einkaufsbedingungen des
Bestellers werden auch nicht durch Auftragsannahme
Vertragsinhalt. Aufträge, Nebenabreden, Änderungen und
sonstige Vereinbarungen werden erst mit unserer
schriftlichen Bestätigung wirksam.
Preise: Es gelten die am Liefertag veröffentlichten Preise
und Preiskonditionen. Die Mehrwertsteuer wird in jeweils
gültiger Höhe zusätzlich berechnet.
Sonderanfertigungen: Bei Muster- und Sonderanfertigungen
außerhalb des jeweils gültigen Liefersortiment gelten
angemessene Mehr - oder Mindermengen als vereinbart.
Lieferzeiten sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich -
zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten - und rechnen ab
Eingang der Bestellung bzw. frühestens ab endgültiger
Einigung über die Auftragsausführung und der Beibringung
der vom Besteller ggf. zubeschaffenen Unterlagen,
Genehmigungen und Freigaben. Sind Lieferzeiten in Tagen
angegeben, zählen nur die üblichen Arbeitstage. Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher
unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und
sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt,
Transportverzögerungen, Betriebsstörungen oder
Arbeitskämpfe in eigenen Werken oder Werken von
Zulieferanten.
Ist dem Besteller wegen einer von uns grob verschuldeten
Verzögerung ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt,
eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede
volle Woche der Verspätung ½ v. Hundert, im ganzen aber
höchstens 5 v. Hundert vom Werte des jeweiligen Teils der
Lieferung , der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig
geliefert wird oder nicht Vertragsgemäß benutzt werden
kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Verpackungen: Einwegverpackungen wie Holzkisten, Kartons
usw. werden zu Selbstkosten berechnet und nicht
zurückgenommen. Mehrweg- und Gitterboxpaletten, Paletten
mit Aufsetzrahmen und Deckel, Behälter und Kassetten
bleiben unser Eigentum und sind ohne Kosten für uns
unverzüglich an die Lieferstelle zurückzusenden.
Bulkverpackungen enthalten die in unseren Preislisten als
Kleinstpackungen angegebene Stückzahl. Hiervon bzw. von
deren vielfachem abweichenden Mengen können - sofern
Mindestbestellmenge nicht entgegenstehen - nur in
Einzelverpackung geliefert werden.
Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers ab Werk.
Expreßgutmehrkosten sowie Versandkosten für Kleinsendungen
trägt der Besteller. Die Wahl der Versandart bleibt der
Lieferstelle überlassen. Teillieferungen sind zulässig.
Zahlungen sind grundsätzlich in Deutscher Mark oder EURO,
ab dem 01.01.2002 nur in EURO zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit
2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Bei
Überschreiten des Zahlungstermins werden bankmäßige Zinsen
berechnet. Ein
Skontoabzug ist nicht zulässig, wenn der Besteller mit
sonstigen Forderungen im Rückstand ist oder wenn die
Lieferung mit Wechsel bezahlt wird.
An Besteller, mit denen wir nicht in laufender
Geschäftsbedingung stehen, liefern wir gegen Nachnahme und
Abzug von 2% Skonto. Der Besteller ist nicht zur
Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen
berechtigt.
Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Bestellers
sowie bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele werden
alle Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen,
einschließlich der Wechselforderungen sofort fällig.
Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an
sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen
Bezahlung vor; hierbei gelten alle Lieferungen als ein
zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehalteneEigentum als Sicherung für unserer
Saldoforderung.
Werden unsere Waren von dem Besteller mit anderen
Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, werden
wir anteilig Miteigentümer der neuen Sache. Veräußert der
Besteller die von uns gelieferte Ware bestimmungsgemäß
weiter, tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der
Veräußerung entstehende Forderungen gegen seine Abnehmer
mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung aller
unserer Forderungen an uns ab. Auf unser Verlangen ist der
Besteller verplichtet, die Abtretung den Drittkäufern
bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer
Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen
auszuhändigen. Von einer Pfändung der unter
Eigentumsvorbehalt entstehenden Ware oder jeder anderen
Beeinträchtigung unser Rechte durch Dritte, hat uns der
Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
Wir werden die von uns gehaltenen Sicherungen insoweit
freigeben, als Ihr Wert die zu sichernden Forderungen um
mehr als insgesamt 25 % übersteigt.
Soweit der Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen und in
dieser Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der
Besteller verplichtet, die Sicherung unserer
Warenforderungen in entsprechender Weise rechtswirksam
herbeizuführen und an erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.
Bei Lieferungen, die nachweislich infolge von uns zu
vertretender Mängel oder Fehlens ausdrücklich zugesicherter
Eigenschaften ganz oder teilweise unbrauchbare Gegenstände
aufweisen, werden wir nach unserer Wahl, unter Abwägung
wirtschaftlich-technischer Gesichtspunkte, kostenlos
nachbessern, neu liefern oder den Verkaufspreis
herabsetzen. Von den durch die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung entstehen unmittelbaren Kosten tragen wir
die Kosten der Nachbesserung bzw. des Ersatzstücks
einschließlich des Versands sowie die auf den Wert des
fehlerhaften Liefergegenstands bezogen angemessenen Kosten
des Aus- und Einbaus, soweit sich diese auf das Inland
beziehen. Frachtkosten für die Rücksendung der mangelhaften
Ware werden nur erstattet, wenn die Rücksendung auf unseren
ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung,
jedoch bei Wälz- und Gleitlagern und Zubehörteilen 12
Monate ab Inbetriebnahme, längstens jedoch 15 Monate vom
Absendetag an. Sie verlängert sich im Fall von
Nachbesserung und Ersatzlieferung nur um die Zeit, in
welcher der Liefergegenstand nicht benutzbar ist.
Erkennbare Transportschäden sind uns unverzüglich, alle
übrigen Mängel innerhalb von 8 Tage nach ihrer Feststellung
anzuzeigen. Wir können die Erfüllung von
Gewährleistungsansprüchen ablehnen, wenn uns Mängel nicht
rechtzeitig angezeigt werden. Dasselbe gilt, wenn uns nicht
die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller
uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden
Maßnahmen gegeben wird. Nur in dringenden Fällen der
Gefährdung der Betriebssicherheit des Bestellers und zur
Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort
zu verständigen sind oder wenn wir mit der Beseitigung des
Mangels in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den
Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und
von uns Ersatz der im Rahmen der Gewährleistung zu
tragenden Kosten zu verlangen.
Nebenpflichten und Beratung: Vertragliche Nebenleistungen
(z. B. Wartungsanleitungen) und Beratungen, soweit sie sich
auf den Liefergegenstand beziehen, erbringen wir sorgfältig
und nach bestem Wissen entsprechend dem jeweiligen Stand
der Technik und den uns vom Besteller genannten
Einsatzbedingungen; hinsichtlich der Gewährleistung, auch
bei etwaigen Unterlassungen, gelten die vorstehenden
Bedingungen sinngemäß.
Bloße Empfehlungen erfolgen unverbindlich. Katalog- und
listenmäßige Angaben stellen keine Zusicherung von
Eigenschaften dar.
Haftung: Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein
Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden oder die auf der
Verletzung von Schutzrechten beruhen, sind, soweit
rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt auch für
unerlaubte Handlungen.
Rücktritt: Ist die Erfüllung des Vertrages oder der
Gewährleistungsansprüche unmöglich oder haben wir sie über
eine angemessenen Nachfrist hinaus schuldhaft verzögert,
kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Anderweitige
Ansprüche des Bestellers gegen uns, unsere Verrichtungs-
oder Erfüllungsgehilfen, insbesondere
Schadenersatzansprüche aller Art und aus allen
Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die
Lieferung ist der Sitz unserer Lieferstelle. Erfüllungsort
für die Zahlung sowie Gerichtsstand ist Fulda.
PALTRA GmbH, JOHANN-FRIEDRICH-BÖTTGER-STRASSE, 36093
KÜNZELL-BACHRAINi